Spielplatzprüfung nach Din en 1176


Rechtliche Grundlagen

Spielplatzbetreiber wie Städte, Gemeinden sowie karitative und sonstige Einrichtungen unterliegen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Zusätzlich sind die Forderungen der jeweiligen Landesbauordnungen sowie verschiedene Normen zu erfüllen. Das heißt, Spielplatzbetreiber müssen normierte Spielanlagen und Geräte einsetzen, diese pflegen, unterhalten und prüfen lassen und dies alles dokumentieren. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind sie für die technische Sicherheit der Anlage mit allen Einrichtungen verantwortlich (BGB § 823 Abs. 1 „Schadensersatzpflicht“).

 

Zusätzlich zu den genannten Betreiberpflichten verlangen die Unfallkassen eine regelmäßige und mindestens einmal jährlich erfolgende Abnahme bestehender Spielanlagen durch besondere Sachkundige. In der dazu geltenden DIN EN 1176–7 sind die Wartungs- und Prüfaufgaben explizit beschrieben.

 

In der Normvorschrift DIN EN 1176 sind die sicherheitstechnischen Anforderungen an Spielplatzgeräte und Spielplatzböden festgelegt. Alle Spielplatzgeräte, die auf öffentlich zugänglichen Spielplätzen stehen, müssen den Anforderungen dieser Norm entsprechen. Unter öffentlich zugänglich gelten dabei beispielsweise auch Spielplätze in Kindertagesstätten und Schulen.