Die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmittel ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die gesetzliche Grundlagen hierfür bildet schwerpunktmäßig:
-
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Prüfintervalle UVV - Prüfungen
Hat die Unfallverhütungsvorschrift UVV in der Vergangenheit noch die jährlichen Prüffristen vorgeschrieben, so sagt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) aus, dass der Betreiber im Rahmen
der ihm obliegenden Verantwortung für seine Arbeitsmittel eine Gefährdungsbeurteilung erstellen muss.
Hier muss er auch festlegen, in welchen Abständen die Arbeitsmittel zu prüfen sind.