Lockout (Verriegelung) und Tagout (Kennzeichnung) trägt maßgeblich zu einem höherem Arbeitsschutz bei.
In diesem Seminar, werden Möglichkeiten zum Schutz vor unberechtigtes ingangsetzen von Maschinen und Anlagen aufgezeigt und vermittelt.
Bestehende Richtlinien zum Arbeitsschutz
In Deutschland gibt es bestimmte Richtlinien zum Arbeitsschutz in der Industrie. Die Bestimmungen zur persönlichen Sicherheit (BetrSichV – Betriebssicherheitsverordnung) legen fest, dass Kontrolleinrichtungen von Arbeitsgeräten gegen unbeabsichtigte oder unautorisierte Nutzung gesichert werden sollen. Zusätzlich dürfen Rüst-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten nur dann vorgenommen werden, wenn das Arbeitsgerät ausgeschaltet ist. Die Arbeitsgeräte und deren bewegliche Teile müssen gegen versehentliches Einschalten oder Bewegen gesichert sein.
Lockout/Tagout – Begriffsdefinition
Lockout bezeichnet das physische "Verriegeln" von z.B. technischen Anlagen oder Sperrhähnen und kann mit Wartungsschutz umschrieben werden.
Tagout hingegen ist die "Kennzeichnung" mit Hinweis- oder Warnschildern. Zu einem ordnungsgemäßen Lockout gehört die entsprechende Kennzeichnung. Tagout kann auch separat vorgenommen werden, wenn eine physische Verriegelung nicht möglich ist.
Try "Wiedereinschaltversuch". Nach der durchführung von "loto", ist die Wirksamkeit durch einen Wiedereinschaltversuch zu kontrollieren.
Seminarinhalte:
Dauer 3-4 Stunden, 15-20 Teilnehmer, inhouse oder extern möglich inkl. Teilnahmebescheinigung.
Kontakt
Andreas Eberhardt
Alb Safety | Gothaer Weg 5 | 89547 Gerstetten
E-Mail: info@alb-safety.de