§ 5 ArbSchG: psychische Belastungen sind in die Gefährdungsbeurteilung (GBU) einzubeziehen.
Vorteile für Unternehmen?
Beitrag zur Prävention von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen durch eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit.
Beschäftigte, Personalverantwortliche, Fach- und Führungskräfte sowie betriebliche Interessenvertreter lernen Gefährdungen aus psychischer Belastung zu erkennen und thematisieren.
Kann organisatorische Schwachstellen und Reibungspunkte aufdecken.
Worum geht es?
Ablauf
"Wir alle haben zwei Leben. Das Zweite beginnt, wenn wir realisieren, dass wir nur Eins haben".
