Regelmäßige Unterweisungen


Arbeitgeber müssen Ihre Beschäftigten regelmäßig und ausreichend zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mindestens jedoch einmal jährlich unterweisen.

Die Durchführung dieser Unterweisungen sind schriftlich zu dokumentieren (Unterweisungsnachweis).

 

Anlass für zusätzliche Unterweisungen sind z.B.

  • vor Aufnahme der Tätigkeit (Erstunterweisung)
  • bei Veränderung in den Aufgabenbereichen
  • nach Unfällen
  • bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien


Die Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen, daher sollten Arbeitgeber die Sicherheitsunterweisungen ernst nehmen.


Rechtlich Verpflichtet die Sicherheitsunterweisungen durchzuführen ist der Unternehmer aufgrund von verschiedenen Gesetzen und Verordnungen.

  • Arbeitsschutzgesetz (§12)
  • Unfallverhütungsvorschrift DGUV A1 „Grundsätze der Prävention“ (§4)
  • Betriebssicherheitsverordnung (§9)
  • Gefahrstoffverordnung (§14)
  • Weitere Gesetze und Verordnungen

Die Dauer ist abhängig vom Gefahrenpotenzial und der Zielgruppe ca. 1-2 Stunden.

Die Anzahl von Teilnehmern ist unbegrenzt, inhouse oder extern möglich inkl. Unterweisungnachweis.