Pflichtenübertragung


Der Unternehmer ist stets persönlich für die Erfüllung der Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz und anderer staatlicher Arbeitsschutzvorschriften sowie der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und anderer Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich.

 

Nach § 13 DGUV Vorschrift 1 kann der Unternehmer „zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen.“ Eine solche Pflichtenübertragung führt allerdings nicht dazu, dass der Unternehmer von allen Pflichten befreit wird. Er behält die Verantwortung für die Aufsicht und Kontrolle und er muss dafür Sorge tragen, dass die übertragenen Pflichten auch wirklich umgesetzt werden.


Welche Rechte und Pflichten in der Arbeitssicherheit eine Führungskraft hat ist nicht immer klar. Je klarer diese sind, umso weniger muss spekuliert und abgesichert werden.

Inhalte:

  • Rechte und Pflichten
  • Was kommt bei einem Arbeitsunfall auf mich zu?
  • Welche Maßnahmen zählen wie stark?
  • Gerichtliche Einzelfallentscheidungen
  • Verantwortungsklärung mit Führungskräften

Dauer ca. 2 Stunden, 15-20 Teilnehmer, inhouse oder extern möglich inkl. Dokumentation