Arbeitgeber müssen Ihre Beschäftigten regelmäßig und ausreichend zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mindestens jedoch einmal jährlich unterweisen.
Die Durchführung dieser Unterweisungen sind schriftlich zu dokumentieren (Unterweisungsnachweis).
Anlass für zusätzliche Unterweisungen sind z.B.
Die Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen, daher sollten Arbeitgeber die Sicherheitsunterweisungen ernst nehmen.
Rechtlich Verpflichtet die Sicherheitsunterweisungen durchzuführen ist der Unternehmer aufgrund von verschiedenen Gesetzen und Verordnungen.
Die Dauer ist abhängig vom Gefahrenpotenzial und der Zielgruppe ca. 1-2 Stunden.
Die Anzahl von Teilnehmern ist unbegrenzt, inhouse oder extern möglich inkl. Unterweisungnachweis.
Kontakt
Andreas Eberhardt
Alb Safety | Gothaer Weg 5 | 89547 Gerstetten
E-Mail: info@alb-safety.de
"Wir alle haben zwei Leben. Das Zweite beginnt, wenn wir realisieren, dass wir nur Eins haben".